
Computer und Kommunikation UN-Cyber-Konvention/Urteil GEMA gegen OpenAI/Private Peering und Netzneutralität
Nov 15, 2025
Marie Zinkern, Redakteurin und Expertin für Cybercrime-Verhandlungen, erklärt die Herausforderungen der UN-Cybercrime-Konvention. Sie beleuchtet Menschenrechtsbedenken sowie den internationalen Austausch elektronischer Beweise. Christiane Wendehorst, Professorin für Zivilrecht, bietet rechtliche Einblicke in das GEMA-Urteil gegen OpenAI und die Notwendigkeit neuer Gesetze für KI. Peter Welchering, Fachjournalist, diskutiert Vodafones Privat-Peering-Strategie und deren Auswirkungen auf Netzneutralität und kleine Anbieter. Spannende Einblicke in die Zukunft der digitalen Gesetze und Technologien!
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UN-Konvention Stärkt Kooperation, Birgt Risiken
- Die UN-Cybercrime-Konvention soll internationale Kooperation bei digitalen Straftaten stärken.
- Kritiker warnen, dass sie Menschenrechtsverletzungen über Grenzen hinweg erleichtern kann.
Überwachungsbefugnisse Und Menschenrechtsrisiken
- Die Konvention erlaubt Echtzeit-Erfassung von Verkehrsdaten und Überwachung von Inhaltsdaten als Ermittlungsinstrumente.
- Menschenrechtsorganisationen kritisieren fehlende ausreichende Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch.
Uneinheitliche Standards Gefährden Schutz
- Uneinheitliche Menschenrechtsstandards zwischen Unterzeichnerstaaten können zu grenzüberschreitenden Menschenrechtsverletzungen führen.
- Zivilgesellschaftliche Beobachtung war erlaubt, doch Folgeprotokolle könnten problematische Regeln ergänzen.
