Ein politisches Novum stellt die Entscheidung des Bundesgerichts dar, die Wahl von Simon Stocker aufgrund seines Wohnsitzes für ungültig zu erklären. In der Diskussion wird die Definition des Lebensmittelpunkts hinterfragt. Spannende rechtliche Rahmenbedingungen werden beleuchtet, insbesondere die Unterschiede zwischen zivilrechtlichem und steuerlichem Wohnsitz. Zudem wird die politische Situation und die mögliche Auswirkungen auf künftige Ständeratswahlen erörtert, einschließlich der Herausforderungen für neu gewählte Politiker.
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Stockers Hintergrund
Simon Stocker lebte fast sein ganzes Leben in Schaffhausen und machte dort politische Karriere.
Er war ab Anfang 2021 in Zürich angemeldet, ein Jahr später wieder in Schaffhausen.
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Unterschiedliche Gerichtsentscheide
Das Obergericht entschied anders, da die Familie in Zürich lebte.
Das Bundesgericht gewichtete das Familienleben stark in ihrer Entscheidung.
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Stockers Sichtweise
Simon Stocker empfand die öffentliche Prüfung seines Privatlebens als erniedrigend.
Er sah sich als Kämpfer für moderne Familienmodelle.
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Sowas hat es in der Schweiz noch nie gegeben: Das Bundesgericht hat die Wahl von Simon Stocker (SP) zum Schaffhauser Ständerat für ungültig erklärt. Der Grund: Stocker erfüllte am Wahltag nicht die Pflicht, seinen Wohnsitz im Kanton zu haben.
Was heisst das genau? Wie wird der Lebensmittelpunkt eines Menschen im Jahr 2025 definiert? Wer darf jetzt Stockers Sitz haben? Und ist das alles noch zeitgemäss? Darüber diskutieren Larissa Rhyn, Fabian Renz und Philipp Loser in einer neuen Folge des «Politbüro».
Und zum Schluss: Gegenwärtig findet eine Umfrage zum «Politbüro» statt, bei der alle Hörerinnen und Hörer sehr gern mitmachen dürfen. Hier geht es zur Umfrage.
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