

Schufa muss löschen: Das kannst du jetzt tun!
Apr 16, 2025
Ein bahnbrechendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln verändert die Schufa-Praxis grundlegend. Ab sofort dürfen erledigte Einträge nicht mehr drei Jahre gespeichert werden. Wenn Schulden beglichen sind, muss der Eintrag sofort gelöscht werden. Außerdem können Betroffene Schadensersatz in Höhe von mindestens 500 Euro fordern. Diese Entscheidung bringt frischen Wind für viele, die unter veralteten Schufa-Einträgen leiden.
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Episode notes
OLG Köln entscheidet zu Schufa
- Das Oberlandesgericht Köln hat die Schufa dazu verpflichtet, bezahlte Forderungen sofort zu löschen.
- Die bisherige dreijährige Speicherfrist entfällt, was finanzielle Blockaden für Betroffene reduziert.
Schadensersatz bei falschen Schufa-Einträgen
- Fordere Schadensersatz von mindestens 500 Euro, wenn du durch falsche Schufa-Einträge Nachteile hattest.
- Das kann finanzielle Entschädigung für Bankablehnungen oder Rufschäden bringen.
Europarecht über Schufa-Regeln
- Europarecht hat Vorrang gegenüber internen Schufa-Regeln.
- Die Speicherung bei privaten Auskunftsdiensten darf das Ausmaß öffentlicher Register nicht überschreiten.