Noch nie hat die Berufung einer Richterin an das Bundesverfassungsgericht für solche Eruptionen im politischen Berlin gesorgt wie die gescheiterte Wahl der Potsdamer Juristin Frauke Brosius-Gersdorf Mitte Juli.
Was ist bei der Wahl schiefgelaufen? Wie sind die Positionen von Frauke Brosius-Gersdorf verfassungsrechtlich zu bewerten? Und wie könnte eine Lösung in diesem politisch aufgeladenen und ungelösten Streit aussehen?
Darüber sprechen wir in "Das Politikteil" mit der früheren Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff, die an der Universität Bielefeld lehrt.
Lübbe-Wolff erklärt, wie Wahlen zum Verfassungsgericht üblicherweise ablaufen und warum sie trotz der polarisierten öffentlichen Debatte an einer Wahl der Verfassungsrichter durch eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag festhalten würde. Sie sagt: Frauke Brosius-Gersdorf wäre eine gute Verfassungsrichterin, beschädigt seien diejenigen, die die gescheiterte Wahl zu verantworten haben.
Das Verfassungsgericht sollte keine Liste mit neuen Kandidaten vorlegen, solange die parlamentarische Debatte nicht abgeschlossen ist.
Lübbe-Wolff war selbst zwölf Jahre lang Richterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, von 2002 bis 2014. Sie ist Autorin des Buchs "Beratungskulturen", in dem sie die Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts beschreibt und die Organisation und Arbeitsweise von Verfassungsgerichten weltweit vergleicht, unter anderem auch die unterschiedlichen Systeme der Richterwahl.
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