"Digital Afterlife“-Startups erstellen virtuelle Doppelgänger von verstorbenen Menschen, mit denen Hinterbliebene kommunizieren können. Generative KI beflügelt die Branche. Droht eine neue Stufe der Kommerzialisierung des Geschäfts mit der Trauer? Ralf Krauter und Carina Schroeder sprechen über juristische, ethische und gesellschaftliche Fragen rund um die digitale Wiederauferstehung.
Das erwartet Euch in dieser Folge:(00:00) Digitale Wiederauferstehung: Ein Toter spricht zu seinen Hinterbliebenen
(07:01) Der 2024 verstorbene IT-Manager Michael Bommer lebt als KI-Avatar weiter
(09:22) Grieftech-Unternehmen betreiben Kommerzialisierung des digitalen Nachlasses
(17:24) Gespräche mit digitalen Simulationen Verstorbener verändern den Trauerprozess
(22:26) Wer haftet, wenn ein Deadbot Schaden anrichtet?
(26:58) Fazit: Wenig sinnvolle Anwendungen für virtuelle Doppelgänger von Verstorbenen
Unser Gesprächspartner in dieser Folge: Dr. Martin Hennig, Experte für Medienethik, Technikphilosophie und Künstliche Intelligenz, Internationales Zentrum für Ethik in den Wissenschaften, Universität Tübingen
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