Warum ist das AfD-Gutachten nicht öffentlich?
Vergangene Woche hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Auch wenn die Behörde diese Einstufung nach einem Rechtsstreit mit der Partei nun vorerst ausgesetzt hat: Es existiert weiterhin ein mehr als tausendseitiges Dokument mit Belegen für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD. Doch dieses bleibt geheim.
Das Portal „Frag den Staat“ hat am Mittwoch einen 17-seitigen Auszug aus dem Gutachten veröffentlicht, der offenbar auch anderen Redaktionen vorliegt. Darin finden sich öffentliche antidemokratische und rassistische Äußerungen von AfD-Mitgliedern.
„Ehrlich gesagt hat mich überrascht, wie wenig mich das überrascht hat“, sagt Aiko Kempen. Der Investigativ-Reporter von „Frag den Staat“ ist diese Woche zu Gast im Übermedien-Podcast und erklärt, warum es aus seiner Sicht „demokratiestärkend“ wäre, wenn das Gutachten vollständig veröffentlicht würde. Kempen: „Die ganze Diskussion darüber, ob dieses Gutachten fundiert ist, ob es politisch gewollt, gesteuert, in Auftrag gegeben ist, könnte man auf eine andere Ebene ziehen. Man wäre automatisch mehr in einer inhaltlichen Debatte darüber.“
Warum veröffentlichen andere Medien das Gutachten – oder zumindest den Auszug – nicht? Könnte man die Veröffentlichung des Gutachtens einklagen? Und in welcher Rolle sehen sich die Journalisten von „Frag den Staat“, die selbst Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD sammeln?
Links:
Hier sind die ersten Belege zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD – "Frag den Staat" veröffentlicht Ausschnitt aus dem Gutachten des Verfassungsschutzes
Warum legt man es als Journalist darauf an, angeklagt zu werden? (Podcast mit Arne Semsrott von "Frag den Staat")
Das steht im AfD-Gutachten ("Spiegel")