In dieser Episode ist Mag.a Christine Steger, Behindertenanwältin der Republik Österreich, zu Gast. Sie erklärt, wie Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention verstanden werden sollte, nämlich als Ergebnis gesellschaftlicher Barrieren, nicht individueller Defizite.
Außerdem spricht sie im Gespräch mit Mimi Gstaltner über rechtliche Hürden, föderale Unterschiede, die Herausforderungen rund um Assistenz und Barrierefreiheit und die ungleiche Repräsentation von Menschen mit Behinderungen in Medien und Gesellschaft. Ein besonderer Fokus liegt auf den spezifischen Herausforderungen, mit denen Mädchen und Frauen mit Behinderungen konfrontiert sind von fehlender Barrierefreiheit in Gewaltschutzstrukturen bis hin zur mangelnden Sichtbarkeit in politischen und gesellschaftlichen Debatten. Christine Steger spricht darüber, warum Gewaltprävention in diesem Bereich nur mit intersektionalen Ansätzen gelingen kann.
Links zur Folge:
Behindertenanwaltschaft
Verein Ninlil: Empowerment und Beratung für Frauen mit Behinderung
Interview: Wie Österreich Menschen mit Behinderungen aussondert
Podcastempfehlung der Woche:
Gewalt – Die Neue Norm
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