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Recht auf Schutz verlangt Prüfung
Die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Dublin-Verordnungen erfordert eine gründliche Prüfung des Asylanspruchs, bevor Flüchtlinge an der Grenze abgewiesen werden können. Auch wenn nationales Recht eine Zurückweisung ohne Prüfung erlaubt, muss dennoch überprüft werden, ob die Flüchtlinge im Sinne des europäischen Rechts Anspruch auf Schutz in Deutschland haben. Dies macht eine direkte Rückweisung an der Grenze rechtlich fragwürdig, da die individuellen Rechte der ankommenden Menschen gewahrt werden müssen.