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Kapitalgewinne: Nur realisiert bedeutet versteuert
Steuerpflichtige Kapitalerträge entstehen nur bei realisierten Kursgewinnen, wenn Gewinne aus Anlagen tatsächlich realisiert werden, zum Beispiel beim Verkauf von Aktien. Solange man investiert bleibt, fällt keine Steuer an, auch wenn der Wert auf Papier gestiegen ist. Dividenden, die von Unternehmen ausgeschüttet werden, sind ebenfalls steuerpflichtig. Es gibt einen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro, den man steuerfrei verdienen kann, dafür ist ein Freistellungsauftrag nötig, den man in der Regel problemlos bei seinem Broker einrichten kann. Falls dies versäumt wird, kann eine nachträgliche Steuererklärung helfen, um überzahlte Steuern zurückzubekommen.