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Asylrecht: Ein Schatten seiner selbst
Das deutsche Asylrecht ist stark eingeschränkt und betrifft nur eine sehr geringe Anzahl von Geflüchteten, die nicht zuvor in einem sicheren Drittland waren. Seit dem Asylkompromiss in den 1990er Jahren ist es nahezu außer Kraft gesetzt, da die meisten Menschen, die nach Deutschland kommen, bereits durch sichere Länder gereist sind. Dies führt dazu, dass die Mehrheit der Asylanträge nicht dem deutschen Recht unterliegt, sondern vielmehr internationalem Recht, wie der Genfer Flüchtlingskonvention. Obwohl das nationale Asylrecht bei Grenzkontrollen theoretisch Rückweisungen ermöglichen könnte, ist die Anwendung aufgrund internationaler Vereinbarungen und der tatsächlichen Migrationsrealität komplex. Es wird deutlich, dass das deutsche Asylrecht in der aktuellen Migrationsdebatte kaum noch von Bedeutung ist.