Verdeckte Ermittler, Wohnraumüberwachung und Onlinedurchsuchungen — der bayerische Verfassungsschutz hat weitreichende Befugnisse. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass viele Vorschriften nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Ein Urteil mit Signalwirkung für ganz Deutschland.