

Werden Online Kurse jetzt verboten?
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Meine Einschätzung zum FernUSG (FernUnterrichts Gesetz)
DISCLAIMER: Ich bin keine Rechtsanwältin, das ist keine Rechtsberatung und ich kann auch dafür nicht haften. Wenn du es 100% DSGVO konform haben willst, kannst du deinen konkreten Fall gern von einem Fachanwalt prüfen lassen.
Die ZFU hat übrigens folgendes zur Gebühr geantwortet (Stand 07/2023):
Die Mindestgebühr für die Zulassung beträgt 1.050,00€ (vgl. https://zfu.de/gebuehren.html). Ermäßigungstatbestände gibt es für Fernlehrgänge mit geringen Verkaufspreisen. Beträgt die Lehrgangsgebühr beispielsweise bis 100,00€ entstehen Gebühren in Höhe von 262,50€ (¼ der Mindestgebühr).
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