

Budapester Memorandum | Von Thomas Röper
Was genau ist das Budapester Memorandum?
In Diskussionen über die Schuldfrage im Ukraine-Konflikt wird von Gegnern Russlands immer wieder auf das Budapester Memorandum verwiesen, gegen das Russland angeblich verstoßen hat. Daher sollten wir uns einmal ansehen, was das Budapester Memorandum eigentlich ist und was es besagt.
Ein Standpunk von Thomas Röper.
Als das Budapester Memorandum werden drei getrennten Erklärungen jeweils gegenüber Kasachstan, Weißrussland und der Ukraine bezeichnet, die Russland, die USA und Großbritannien 1994 gegenüber diesen Staaten abgegeben haben. Der Hintergrund war, dass diese Staaten nach dem Zerfall der Sowjetunion Teile des sowjetischen Atomwaffenarsenals beherbergten und dass sowohl der Westen als auch Russland die Zahl der Atommächte, noch dazu, wenn es um damals recht instabile Nachfolgestaaten der Sowjetunion ging, nicht erhöhen wollten.
Der Inhalt des Budapester Memorandums
In den Erklärungen haben Kasachstan, Weißrussland und die Ukraine zugestimmt, ihre Atomwaffen an Russland zu übergeben und im Gegenzug haben Russland, die USA und Großbritannien ihre bereits bestehenden Verpflichtungen erneuert, die Souveränität und die bestehenden Grenzen der Länder, das UN-Gewaltverbot und weitere Verpflichtungen zu achten.
Das Budapester Memorandum besteht nur aus sechs Artikeln, die ich hier aufführen werde, denn einige davon werden gleich noch wichtig. Ich gehe auf alle Artikel ein, damit mir niemand vorwerfen kann, ich würde etwas verschweigen.
Im Gegenzug für den Verzicht auf Atomwaffen durch Kasachstan, Weißrussland und die Ukraine verpflichteten sich Russland, die USA und Großbritannien zu folgendem:
Artikel 1 bekräftigt die Verpflichtung (reaffirm commitment) der Signatarstaaten, Souveränität und bestehende Grenzen zu achten und verweist auf die Schlussakte von Helsinki als Grundlage für die Prinzipien der Souveränität, der Unverletzlichkeit der Grenzen und der territorialen Integrität.
Artikel 2 bekräftigt die Pflicht (reaffirm obligation) zur Enthaltung von Gewalt und verweist auf die Charta der Vereinten Nationen als Grundlage des Gewaltverbotes.
Artikel 3 bekräftigt mit nochmaligem Verweis auf die Schlussakte von Helsinki die Verpflichtung, wirtschaftlichen Zwang zu unterlassen, der darauf abzielt, die Ausübung der Souveränität innewohnender Rechte durch der jeweiligen Staaten ihren eigenen Interessen unterzuordnen und sich so Vorteile jeglicher Art zu sichern.
Artikel 4 bekräftigt die Verpflichtung (reaffirm commitment), unverzüglich den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zur Unterstützung der drei Staaten einzuschalten, falls diese als Nicht-Nuklearwaffen-Staaten und Teilnehmer des Atomwaffensperrvertrages mit Nuklearwaffen bedroht würden.
Artikel 5 bekräftigt die Verpflichtung (reaffirm commitment) zur Enthaltung vom Einsatz von Nuklearwaffen gegenüber Nicht-Nuklearwaffen-Staaten, die Teilnehmer des Atomwaffensperrvertrages sind.
Artikel 6 enthält das Versprechen, sich bei Konflikten zu beraten (will consult).
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