
Materie Podcast Der "Blasphemieparagraph" - Peter Bußjäger
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Oct 24, 2022 Peter Bußjäger, Universitätsprofessor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Föderalismus, diskutiert den § 188 StGB, auch bekannt als Blasphemieparagraph. Er beleuchtet dessen veraltete Formulierung und erörtert die Schwierigkeiten im Kontext von provokativen Äußerungen. Die Entwicklung des 'berechtigten Ärgernisses' wird historisch betrachtet, und Bußjäger betont die Notwendigkeit religiösen Friedens als staatliche Pflicht. Spannende Fragen zur Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz religiöser Gefühle werden ebenfalls angesprochen.
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Kern: Das Berechtigte Ärgernis Entscheidet
- §188 StGB schützt nicht die Gotteslästerung an sich, sondern das Auslösen eines "berechtigten Ärgernisses" durch Herabwürdigung.
- Peter Bußjäger betont, dass das zentrale Kriterium heute die Frage des berechtigten Ärgernisses ist.
Mehr Kritikbereitschaft Erwartet
- Bußjäger erklärt, dass religiöse Angehörige heutzutage ein stärkeres Maß an Kritik ertragen müssen als früher.
- Die historische Entwicklung hat das Verständnis von "berechtigtem Ärgernis" deutlich verändert.
Religiöser Frieden Als Kollektives Schutzgut
- §188 dient weniger dem Persönlichkeitsschutz einzelner als dem Schutz des religiösen Friedens als kollektives Gut.
- Bußjäger sieht darin eine verfassungsrechtliche Verknüpfung mit der Religionsfreiheitspflicht des Staates.



