

Spiel mit gezinkten Karten | Von Michael Straumann
Ein Lehrstück über direkte Demokratie: Wie Swisscom, Ringier und Co. die E-ID-Abstimmung zu ihren Gunsten lenkten – mit Palantir im Hintergrund.
Ein Standpunkt von Michael Straumann.
50,39 Prozent Ja zu 49,61 Prozent Nein – ein Unterschied von nur 20.000 Stimmen, kaum mehr als die Bevölkerung einer Schweizer Kleinstadt. Das Resultat sorgte weltweit für Aufsehen. In den sozialen Medien zeigten sich viele entsetzt darüber, dass ausgerechnet die Schweiz – das Land der direkten Demokratie – oft als «Freiheitsinsel Europas» verklärt – dem E-ID-Gesetz zustimmte.
Der US-amerikanische Journalist und Twitter-Files-Mitherausgeber Michael Shellenberger schrieb kurz nach der Abstimmung am 28. September:
"Gütiger Gott. Die Schweizer Bevölkerung hat soeben der digitalen ID zugestimmt. Australien führte sie im Dezember ein, Großbritannien letzte Woche. In allen drei Ländern stehen Politiker dahinter, die eng mit dem Deep State verflochten sind. Das ist ein digitaler ID- und Zensur-Notstand."
Welch Paradoxon: Im Namen der Demokratie kann ein Volk so gelenkt werden, dass es dem Abbau seiner eigenen Grundrechte zustimmt. Eine Demokratie lebt davon, dass der öffentliche Debattenraum intakt bleibt: dass alle relevanten Argumente fair, sichtbar und unverzerrt diskutiert werden können. Genau das aber war bei dieser Volksabstimmung nicht der Fall.
Auch in der Schweiz wurde diese Frage im Zusammenhang mit der Abstimmung zum E-ID-Gesetz erneut gestellt. Doch das Problem lag hier nicht in der Auszählung der Stimmen – dafür gibt es keine stichhaltigen Hinweise. Die Manipulation fand bereits früher statt: im Prozess der öffentlichen Meinungsbildung.
Swisscom mischte sich illegal in den Abstimmungskampf ein
Die Swisscom AG, das grösste Telekommunikationsunternehmen der Schweiz, ist zu 51 Prozent im Besitz des Bundes – und damit unter staatlicher Kontrolle. Trotzdem griff sie im Abstimmungskampf zum E-ID-Gesetz aktiv ein und unterstützte die Ja-Kampagne finanziell.
Am 10. Juli 2025 überwies die Swisscom 30’000 Franken an das «Wirtschaftskomitee Schweizer e-ID». Öffentlich bekannt wurde die Zahlung jedoch erst am 21. September – eine Woche vor dem Urnengang. Damit verletzte Swisscom das in der Bundesverfassung garantierte Gebot der Abstimmungsfreiheit (Art. 34 Abs. 2 BV).
Als staatsnahes Unternehmen ist die Swisscom zur politischen Neutralität verpflichtet. Sie darf demokratische Prozesse nicht durch einseitige Interventionen beeinflussen – genau das ist jedoch geschehen. Die Swisscom versuchte, ihr Vorgehen zu rechtfertigen: Die Unterstützung der Ja-Kampagne liege im eigenen Interesse, da die E-ID digitale Signaturen und Dienstleistungen vereinfache.
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