Praeventa - Arbeitsschutz und mehr

Covid-19, eine Berufskrankheit?

Oct 16, 2022
Dr. Ingo Max Leibelt diskutiert, ob Covid-19 als Berufskrankheit eingestuft werden kann. Er erläutert die Voraussetzungen und welche Personengruppen betroffen sind. Zudem geht es um die jeweiligen Pflichten zur Anzeige und Nachweisführung bei einer Infektion. Interessant sind auch die Informationen zur Kostenübernahme von PCR-Tests durch die Berufsgenossenschaften und die Regelungen bei Impfreaktionen. Ein Einblick in die Komplexität von Arbeitsschutz und der Relevanz der Berufskrankheitenverordnung in Pandemiezeiten rundet das Thema ab.
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ANECDOTE

Vom Nagel Zum Zwei-Jahres-Prozess

  • Dr. Ingo Max Leibelt illustriert mit der Hausbau-Anekdote, wie Vorschriften einfache Abläufe komplizieren können.
  • Der einst 20-Sekunden-Nagelvorgang dehnt sich in der Erzählung auf Jahre wegen Bürokratie und Sicherheitsauflagen.
INSIGHT

Zwei Kriterien Für Berufskrankheiten

  • Berufskrankheiten setzen voraus, dass die Erkrankung durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde und in der offiziellen Liste steht.
  • Nur Erkrankungen durch besondere Einwirkungen, die bestimmte Berufsgruppen wesentlich stärker treffen, sind gelistet.
ADVICE

Bewahrung Positiver Testergebnisse

  • Melden Sie nicht jeden positiven Test automatisch; eine Anerkennung als Berufskrankheit setzt Symptome voraus.
  • Bewahren Sie positive Testergebnisse auf, falls Symptome später auftreten und eine Nachmeldung nötig wird.
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