Die Schweiz ist das einzige Land, in welchem der Moorschutz in der Verfassung festgeschrieben ist. In Artikel 78, Absatz 5 unserer Bundesverfassung steht nÀmlich:
Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und gesamtschweizerischer Bedeutung sind geschĂŒtzt. Es dĂŒrfen darin weder Anlagen gebaut noch BodenverĂ€nderungen vorgenommen werden.
Normalerweise regelt die Bundesverfassung als oberstes Organ des Schweizer Rechtssystems aber keine so konkreten Sachverhalte und so ĂŒberrascht es nicht, dass dieser Absatz ĂŒber eine erfolgreiche Volksinitiative 1987 in die Verfassung geschrieben wurde.
Interessanterweise war der Auslöser dafĂŒr aber nicht vordergrĂŒndig die Sorge um die Moore im schönen Schweizerland, sondern entstand vielmehr durch den lokalen Widerstand gegen einen neuen Waffenplatz der Armee im Gebiet von Rothenthurm im Kanton Schwyz.
Stephanie MĂŒller ist in der NĂ€he des fraglichen Gebiets aufgewachsen und hat die verschiedenen Akteure und Akteurinnen sowie die jeweiligen Motive in ihrem 2023 veröffentlichten Buch âRothenthurm. Der Kampf um den Waffenplatz". aufgearbeitet. Nun hat sie den Weg zu uns in die Zeitgenossenschaft gefunden und wird uns erzĂ€hlen, wie es den Einwohner des kleinen Dorfes im Herzen der Zentralschweiz gelungen ist, sich erfolgreich gegen die PlĂ€ne des ĂŒbermĂ€chtig wirkenden Eidgenössische MilitĂ€rdepartements zu wehren.
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