In ihrer 59. Folge widmen sich Andreas und Werner einem zwar noch weniger bekannten, aber äußerst wichtigen Bereich der psychiatrischen Versorgung: der Soziotherapie nach dem deutschen Sozialgesetzbuch. Während der Begriff "Soziotherapie" häufig unscharf verwendet wird, ist die eigentliche Soziotherapie als Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung sehr präzise im SGB V definiert.
Zu Gast ist eine echte Pionierin auf diesem Gebiet: Frau Dr. Schreckling, die maßgeblich an der Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen für die Soziotherapie beteiligt war. Andreas teilt persönliche Erinnerungen an seine damalige Zusammenarbeit mit der Expertin.
Gemeinsam klären die drei systematisch die wichtigsten Fragen: Was genau verbirgt sich hinter dem Begriff Soziotherapie? Welche Menschen können von dieser Hilfeform profitieren? Wer darf sie durchführen, wie wird sie beantragt und finanziert? Frau Dr. Schreckling gibt praktische Einblicke in den Ablauf einer typischen Soziotherapie-Sitzung und grenzt diese Hilfeform von anderen ambulanten Unterstützungsangeboten wie z.B. Home Treatment, ambulant betreutes Wohnen oder ambulanter psychiatrischer Krankenpflege ab. Ehrlich werden auch die Schwierigkeiten und Grenzen dieser noch verhältnismäßig jungen Therapieform besprochen.
Eine informative Folge für Fachkräfte, Betroffene und Angehörige, die eine wichtige, aber oft übersehene Säule der psychiatrischen Versorgung beleuchtet - fundiert, praxisnah und von einer echten Expertin erklärt.
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